Verordnung BH Völkermarkt wegen besonderer Brandgefahr

Die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt hat am 29.12.2015 eine Verordnung über Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich veranlasst.
Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit), die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist im gesamten Bezirk Völkermarkt jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) ab sofort verboten.
Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der BH Völkermarkt. Link