Verbot von Feuerentzündung nach Forst- und Pyrotechnikgesetz

LH Kaiser ruft rund um die Silvesternacht zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern auf
Mit Ausnahme von Klagenfurt Stadt, ist nach Rücksprache mit allen Bezirkshauptmannschaften Kärntens, aufgrund der vorherrschenden Trockenheit jegliches Entzünden von Feuer sowie Rauchen im Wald und waldnahen Flächen nach dem Forstgesetz verboten. Das bezieht sich auch ausdrücklich auf das Abfeuern von Silvesterraketen.
Nähere Informationen auf der Homepage der Kärntner Landesregierung.Link.