Keine Osterfeuer 2020

WICHTIGE INFORMATIONEN zum Brauchtumsfeuer/Osterfeuer.
Mit der Verordnung des Landeshauptmannes vom, 26. März 2020, Zl. 08-LL-114/2010 (051/2020), wird die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung 2011 bis 30.April 2020 ausgesetzt. Das bedeutet, dass das Abbrennen von Osterfeuern in diesem Jahr verboten ist!
Es wird dringend gebeten, das Verbot einzuhalten.
Der Kommandat HBI Klaus Koraschnigg.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Markt Gemeinde Eberndorf.