Abbrennen von Osterfeuer

An und für sich ist das Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen Osterfeuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Sämtliche Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind der zuständigen Gemeinde vor dem Abbrennen zu melden und es ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen. Für das Abbrennen eines Osterfeuers sind folgende Regeln zu beachten : Die […]

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